Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit diesem Schreiben wollen wir Sie auf den neuesten Stand bringen:
Absonderung
- Der Quarantänezeitraum beträgt 10 Tage und wird ab dem Tag, an dem der Test gemacht wurde, berechnet.
- Infizierte Personen können sich ab dem 7. Tag der Isolierung mit einem negativen Schnelltest oder PCR-Test freitesten, dies gilt unabhängig von Symptomen, Impfstatus und dem Verdacht oder Nachweis der Omikron-Variante.
Regelung von Kontaktpersonen
- Die Absonderungszeit für Kontaktpersonen beträgt 10 Tage.
- Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kindertageseinrichtungen können sich ab Tag 5 freitesten (Schnelltest oder PCR-Test). (…) Eine Freitestung per Schnelltest zuhause ist nicht möglich.
- Sonstige Kontaktpersonen können sich ab dem 7. Tag der Quarantäne mit einem negativen Schnelltest oder PCR-Test freitesten.
- Keiner Quarantäne unterliegen „quarantänebefreite Personen“. Die ist jede nicht positiv getestete und asymptomatische
- geimpfte Personen, mit einer Auffrischungsimpfung,
- geimpfte Personen, deren vollständige Impfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt, oder
- Genesene, die mittels PCR-Testung in den letzten 3 Monaten positiv getestet wurden.
Anmerkung: Wir sind vom Gesundheitsamt bzw. vom Schulamt angewiesen worden, den Impf-, Genesenen- und Ungeimpftenstatus der Schüler*innen zu erfassen (ähnliche wie beim Masernschutz). Hintergrund ist, dass wir als Behörde (Schule) eine andere Behörde Gesundheitsamt) weiter entlasten müssen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Stufenmodell
Gemeinsam mit unserem Q-Team haben wir ein Stufenmodell entwickelt, sollte es personell an der Schule knapp werden.
Stufe 1: Präsenzunterricht
Stufe 2: Präsenzunterricht und Fernunterricht für Quarantäneklassen
- Lehrkräfte vor Ort
- Fernunterricht aus einem freien Klassenzimmer
Stufe 3: Fernunterricht
- Notbetreuung Klasse 5 – 7 (unerlässlich: Muss auf jeden Fall gewährleistet sein!)
- ggf. Klassenstufen 9 & 10 vor Ort
- Klassenstufe 5 – 8 zu Hause
Des Weiteren gilt es zu beachten:
Das Gesundheitsamt wird mit positiv getesteten Personen, Haushaltsangehörigen und weiteren Kontaktpersonen nicht mehr routinemäßig Kontakt aufnehmen; nur noch bei Ausbrüchen mit vulnerablen Gruppen. Das Ergebnis des PCR-Tests muss im Sekretariat gemeldet werden: E-Mail: sekretariat@rsd-intranet.de
Die Quarantänebescheinigung erhalten Sie von Ihrer zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. Diese muss von Ihnen angefordert werden. Sie wird nicht mehr automatisch zugestellt. Die Quarantänebescheinigung sowie die Bescheinigung des Testzentrums über die Freitestung muss im Sekretariat abgegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen Martin Böhnisch & Stephan Bäuerle
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