Für den Schulbetrieb ab dem 4. April 2022 wird Folgendes gelten:
Makenpflicht enfällt – Es ist selbstverständlich möglich, die Maske freiwillig zu nutzen, gerade im Hinblick auf das aktuelle Infektionsgeschehen.
Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort
Alle Informationen finden Sie im beigefügten Schreiben.
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