Motivationsplakate Schriftliche Abschlussprüfung |
Prozessdefinition
Dass Eltern, Freunde und Mitschüler die Prüflinge unterstützen, ist wichtig. Gleichwohl müssen hierbei Regeln beachtet werden, da es sich um einen öffentlichen Raum handelt, indem Privates nur begrentzt gilt oder gezeigt werden kann.
Leitbildbezug
Lernen – Sich wohl fühlen – Gemeinschaft leben
Geltungsbereich
Die Prozessbeschreibung wendet sich an die Schulleitung, Klassenlehrer*innen der 10. Klassen, Schüler*innen der 10. Klassen deren Eltern und Unterstützern.
Regelung
- Die Motivationsplakate zur schriftlichen Abschlussprüfung dürfen am Montag vor der ersten schriftlichen Prüfung in der Schule an den Glasfronten und auf bereit gestellten Stellwänden aufgehängt werden.
- Im Bürgesaal dürfen keine Plakate aufgehängt werden.
- Die Plakate dienen zur Unterstützung und Motivation, deshalb sollen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein: Die Plakate dürfen keine Suchtmittel (z.B. Alkoholflaschen, Shishas, rauchende Schüler*innen…), anzügliche oder freizügige Bilder enthalten, ebenso sind drogenverherrlichende Textpassagen zu vermeiden.
- Bei einer Nichteinhaltung der Mindestanforderungen werden die Plakate von der Schulleitung abgehängt.
- Die Plakate werden von den angesprochenen Personen nach der letzten schriftlichen Prüfung abgehängt und mit nach Hause genommen. Tesareste sind ordentlich zu entfernen.
- Die Kriteriern werden den Schülern*innen der 10. Klassen über den/die Klassenlehrer*in bekanntgegeben. Die Elternvertreter*innen werden informiert und geben diese Information an die Eltern der Klassen weiter. Auf der Homepage erfolgt ebenfalls ein Hinweis.
Verantwortlich
Schulleitung, Eltern, Prüflinge, Schülerin*nnen
Kategorien
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